12Volt-6.2Watt Lichtanlagen?
Nach der geplanten Neufassung des §67 StVZO (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) wird alternativ zur herkömmlichen Lichtanlage mit 6 Volt und 3 Watt auch eine 12-Volt-Lichtanlage mit 6.2 Watt elektrischer Leistung zulässig sein. 5 Watt soll die Scheinwerferlampe haben, 1.2 Watt das Rücklicht.
Für diese stark erhöhte Leistungsabgabe, die außerdem schon bei relativ kleiner Fahrgeschwindigkeit erreicht werden soll, ist eigentlich nur ein getriebeloser Nabendynamo sinnvoll. Bei einem Wirkungsgrad von 70% (50% sind gefordert, gegenüber 30% bei der 6V/3W-Anlage) wäre die Leistungsaufnahme nicht höher als die eines guten herkömmlichen Seitendynamos.
Probleme macht der Bauaufwand: Größe, Gewicht und Preis, für viele schon beim 3-Watt-Nabendynamo zu groß, würden weiter erhöht. Auch eine Erhöhung der Leistungsaufnahme im Leerlauf, auf deren Minimierung wir besonderen Wert legen, wäre unvermeidlich.
Diese Problematik ließe sich verringern, wenn an den Spannungsanstieg, der bestimmt, wieviel Leistung bei kleiner Fahrgeschwindigkeit abgegeben wird, weniger hohe Anforderungen gestellt würden. Sinnvoll wäre, die 12 Volt erst bei 15 km/h statt bei 10 km/h anzustreben. Einen solchen Nabendynamo könnten wir wahrscheinlich bei unveränderter Baugröße realisieren, der Wirkungsgrad im Geschwindigkeitsbereich 20 bis 30 km/h wäre deutlich besser.
Ein vorschriftsgemäßer 12-Volt-Nabendynamo muß sich jedoch am Rande dessen bewegen, was bezüglich Kosten und Nutzen sinnvoll ist. Da außerdem 12-Volt-Scheinwerfer und Rücklichter noch nicht ohne weiteres erhältlich sind, ist es unsicher, ob bzw. wann wir einen zulassungsfähigen 12-Volt-Nabendynamo anbieten werden.

12-Volt-Betrieb des 6-Volt-SON
Auch unser aktueller 3W-Nabendynamo ist in der Lage, 6 Watt Leistung abzugeben, allerdings erst bei höherer Geschwindigkeit. Dies wird durch eine in Reihe geschaltete zweite Lichtanlage (oder, wenn kein zweites Rücklicht erwünscht ist, nur durch einen zweiten Scheinwerfer) erreicht. Der vom Dynamo abgegebene Strom kann nämlich nicht erhöht werden, wohl aber die Spannung, z.B. auf 2 x 6 Volt = 12 Volt. Allerdings werden die 12 Volt erst bei etwa 20 km/h erreicht (Bild 1). Auch die Wirkungsgradkurve wird in Richtung höherer Geschwindigkeit gestreckt, wodurch bei über 15 km/h deutlich bessere Werte erzielt werden (Bild 2). Um bei kleineren Geschwindigkeiten wenigstes einen Scheinwerfer ordentlich zu versorgen, sollte der Zusatzscheinwerfer durch einen Schalter überbrückt, d.h. kurzgeschlossen werden können (Bild 3).
Im Prinzip ist auch die Versorgung einer 12V/6,2W-Lichtanlage möglich, allerdings ist eine Spannungsbegrenzung notwendig und die Umschaltmöglichkeit entfällt.
Der 12-Volt-Betrieb ist also nur sinnvoll für FahrerInnen, die in der Nacht meist schnell unterwegs sind und mehr Licht brauchen, z.B. bei Fahrt auf ebener, unbeleuchteter Landstraße. Die Reihenschaltung eines zweiten Scheinwerfers ist nach neuem §67 möglicherweise sogar zulässig. Bei (in Deutschland unzulässiger) Verwendung eines 28"-SONs in kleinem Laufrad ist die Leistungserhöhung bereits bei entsprechend kleineren Geschwindigkeiten möglich.
 
Bild1:

SON im 28"-Rad, Ausgangsspannung
im Leerlauf, an 6V/3W-Lichtanlage,
sowie an 6V/3W-Lichtanlage mit 6V/2.4W-Zusatzscheinwerfer
 
Bild 2:
SON im 28"-Rad im Vergleich mit einem hochwertigen Seitendynamo.
Wirkungsgrad = elektrische Leistung durch Antriebsleistung
 
Bild 3:
So wird aus einer 6V-Lichtanlage ein 12V-System. Es kann vollständig aus marktgängigen Komponenten aufgebaut werden